Bewerbung & Zulassung
Bewerbung
Für allgemeine Informationen zur Bewerbung siehe:
Bewerbung & Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen
Der spezialisierte Master Literary Studies / Literaturwissenschaft knüpft nicht an ein bestimmtes Programm an, sondern ist offen für Studierende sämtlicher mit der Literaturwissenschaft verwandter Studienrichtungen, namentlich Deutsche SLW, Englische SLW, Französische SLW, Iberoromanische SLW, Indologie, Islam- und Nahoststudien, Italienische SLW, Klassische Philologie, Kommunikations- und Medienwissenschaften, Kunstgeschichte, Moderne griechische SLW, Musikwissenschaft, Nordische SLW, Ostasienwissenschaft, Philosophie, Rätoromanische SLW, Religionswissenschaft, Slawische SLW, Sozial- und Kulturanthropologie / Ethnologie, Theater-, Tanz- und Filmwissenschaft, Theologie, Vergleichende Literaturwissenschaft oder Zentralasiatische Kulturwissenschaft.
Während des Bachelor-Studiums müssen Studienleistungen mit literaturwissenschaftlichem Inhalt im Umfang von mindestens 21 ECTS Credits erworben worden sein. Bewerber:innen ohne den vorausgesetzten Umfang ECTS Credits aus literaturwissenschaftlichen Inhalten oder mit einem Bachelorabschluss einer anderen Studienrichtung erhalten Auflagen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Ein Motivationsschreiben auf Englisch oder Deutsch
- Eine eigenständig verfasste Arbeit
- Sehr gute Englisch- oder Deutschkenntnisse auf akademischem Niveau (im Hör-und Leseverstehen sowie Sprechen und Schreiben)
- Auf Verlangen der Studienprogrammdirektion:
- studienrelevante Qualifikationsbelege (z.B. ins Englische übersetzte Arbeiten)
- ein mündliches Aufnahme-Interview
Die Entscheidung über die Aufnahme ins Studienprogramm fällt die Studienprogrammdirektion.
Hinweis für UZH-Studierende: Studienprogrammwechsel in Literary Studies / Literaturwissenschaft
Bitte beachten Sie die Fristen für Studienprogrammwechsel, falls Sie bereits an der UZH studieren und einen Studienprogrammwechsel in Literary Studies / Literaturwissenschaf planen. Zu spät vervollständigte Anträge auf Studiengangs- und Studienprogrammwechsel können nach Ablauf der Frist allenfalls nicht berücksichtigt werden.