Masterarbeit

Betreuungsberechtigung
Die Masterarbeit wird in einer Philologie nach Wahl und entsprechender Betreuung (und Sprache) geschrieben. Betreuungsberechtigt sind Professor:innen, Privatdozenten:innen und Postdocs der im Monomasterprogramm vertretenen Literaturwissenschaften, wobei Postdocs verpflichtet sind, vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten einzuholen und einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektion zu stellen. Nachdem Sie mit Ihrer Betreuungsperson ein Thema und einen provisorischen Titel für die Masterarbeit vereinbart haben, registrieren Sie Ihre Betreuung.
Vorgehen: So registrieren Sie Ihre Betreuung
- Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen. Ihr Studienfortschritt ist im Studierendenportal ersichtlich. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Studienberatung.
- Kontaktieren Sie die gewünschte Betreuungsperson. Klären Sie deren Bereitschaft zur Betreuung ab und vereinbaren Sie ein Thema und einen provisorischen Arbeitstitel.
- Füllen Sie das untenstehende Formular aus und schicken Sie es ab. Sie werden baldmöglichst von der vorgesehenen Betreuungsperson kontaktiert und erhalten von dieser eine definitive Zu- oder Absage. Es besteht kein Anspruch auf Betreuung durch die im Formular ausgewählte Person.
- Bei Zusage: Buchen Sie das entsprechende Modul imStudierendenportal. Bitte beachten: Das Ausfüllen des Formulars allein stellt noch keine Buchung des Moduls dar. – Bei Absage: Fragen Sie eine andere Betreuungsperson.