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Literaturwissenschaft

Lehrdiplom

Lesen Sie bitte die Rechtsgrundlagen zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen der Philosophischen Fakultät:

Studienordnung über das «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 08. Juni 2021) (PDF, 1 MB)

Studienordnung Zulassung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen (PDF, 1 MB) (Informationen zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen)

Wer den spezialisierten Master Literary Studies / Literaturwissenschaft absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Erwerb des Lehrdiploms für ein Unterrichtsfach zugelassen werden.

Grundsätzlich gilt, dass Studierende für den Zugang zum Lehrdiplom im Bachelor 60 ECTS-Punkte und im Master 45 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach erwerben müssen. Zusätzlich muss die Masterarbeit im entsprechenden Unterrichtsfach geschrieben werden. Je nach Unterrichtsfach müssen diese ECTS-Punkte aus Modulen bestimmter Fachbereiche stammen. 

Über die Zulassung zum Lehrdiplom und eventuell damit verbundene Auflagen entscheiden die Studienprogrammkoordinator/innen der einzelnen Unterrichtsfächer.

Aus der Studienordnung über das «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 08. Juni 2021) (PDF, 1 MB) - Seite 34:

2.2 Unterrichtsfächer, deren fachwissenschaftliche Ausbildung der Philosophischen Fakultät obliegt 
2.2.0 Zulassung ohne zusätzlich zu erbringende Studienleistungen bei spezialisierten Masterstudien- und Monomasterprogrammen

1Studierende, die in einem spezialisierten Masterstudienprogramm, dem Monomasterstudienprogramm Linguistics oder dem Monomasterstudienprogramm Literaturwissenschaften immatrikuliert sind und vor dessen Abschluss zum entsprechenden ersten bzw. einzigen Unterrichtsfach des LfM zugelassen werden, müssen für das betreffende Unterrichtsfach keine zusätzlichen Studienleistungen erbringen, sofern 
a.  die fachwissenschaftlichen Kompetenzen des Bachelor-Majorstudienprogramms, das dem Unterrichtsfach entspricht, vorliegen, 
b.  die Module aus dem jeweiligen Masterstudienprogramm so gewählt werden, dass auf Masterstufe mindestens 45 ECTS Credits im entsprechenden Unterrichtsfach erworben werden, 
c.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten Voraussetzungen der Masterarbeit gemäss dem entsprechenden Fach erfüllt sind, 
d.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten Teilbereiche (Bachelor- & Masterstudienprogramme gesamthaft) abgedeckt sind und 
e.  die im vorliegenden Anhang 2 erwähnten «Weiteren Leistungen gemäss § 8 RVO LfM» nachgewiesen sind.

2 Um die vorgenannten Anforderungen curricular und verbindlich festzuhalten (RVO § 51 Diplomprüfung), werden Auflagen verfügt. Diese Auflagen beinhalten nicht zwingend zusätzlich zu erbringende Studienleistungen, sondern stellen die korrekte Zusammensetzung der Module für den Erwerb der fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das entsprechende Unterrichtsfach sicher.

 

Anrechenbarkeit von Modulen

Beim spezialisierten Master Literary Studies / Literaturwissenschaft obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für "Ihr" Unterrichtsfach zu erfüllen.

Neben den hauseigenen Modulen der einzelnen Unterrichtsfächer können folgende  Module des Monomasters Literaturwissenschaft an das jeweilige Fach angerechnet werden, wenn sie in der jeweiligen Sprache absolviert werden:

  • "Forschungskolloquium" (6 ECTS Credits, im Kontext der entsprechenden Masterarbeit im Fach)
  • "Interkulturelle Reflexion: Auslandsaufenthalt" (3 ECTS Credits)
  • "Wissenschaftliche Reflexion: Veranstaltungsbericht" (3 ECTS Credits).

Ob und in welchem Fachgebiet sie jeweils angerechnet werden, obliegt der Entscheidung durch die einzelnen Unterrichtsfächer. Kontaktieren Sie dafür vorgängig die Studienberatung des jeweiligen Unterrichtsfachs.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zum Lehrdiplom am Insitut für Erziehungswissenschaft

Für mehr Informationen zum Lehrdiplom besuchen Sie  das Institut für Erziehungswissenschaft - Lehrdiplom Maturitätsschulen