Navigation auf uzh.ch
Sie können Ihr Studium auch im Frühling aufnehmen, allerdings kann dann die Studiendauer von zwei Jahren wegen dem Angebotsmuster der Pflichtmodule nicht garantiert werden.
Zur Absolvierung der beiden Pflichtmodule "Atelier" und "Forschungskolloquium" sowie für die Ringvorlesung "Literaturtheorie" bzw. "Literatur und Wissen" werden sehr gute Deutsch- oder Englischkenntnisse vorausgesetzt.
Das Module werden grösstenteils von den Studienprogrammen der einzelnen Philologien übernommen. Für die Absolvierenden des spezialisierten Master Literary Studies / Literaturwissenschaftbestehen keine Sonderregelungen für die Absolvierung dieser Module. Das heisst, dass die Anforderungen genau gleich sind wie für die Studierenden der einzelnen philologischen Programme. Das betrifft auch die vorausgesetzten Sprachkenntnisse: Es gelten die sprachlichen Anforderungen, die in den einzelnen Modulen festgelegt sind. Insgesamt besteht eine genügend grosse Auswahl an Modulen, die es möglich machen, das Monomasterprogramm Literaturwissenschaft nur auf Deutsch oder nur auf Englisch zu absolvieren. Vertiefungen in allen anderen angebotenen Philologien sowie in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft sind ebenso möglich wie ausdrücklich erwünscht.
Ja, bitte setzen Sie sich für die Anerkennung bisheriger Module mit der Studienberatung in Verbindung.
Wer den spezialisierten Master Literary Studies / Literaturwissenschaft absolviert, kann bei entsprechend erfüllten Voraussetzungen aus einem BA-Studium zum Erwerb des Lehrdiploms für ein Unterrichtsfach zugelassen werden. Aufgrund der fachlichen Voraussetzungen der einzelnen Unterrichtsfächer kann es aber sein, dass Sie noch zusätzliche Auflagen erfüllen müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie im Bachelor 60 ECTS-Punkte und im Master 45 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach erwerben müssen. Zusätzlich muss die Masterarbeit im entsprechenden Unterrichtsfach geschrieben werden. Je nach Unterrichtsfach müssen die Module bestimmte Teilbereiche das Fachgebiets abdecken.
Über allfällige Auflagen zum Erwerb des Lehrdiplom entscheiden die Studienprogrammkoordinator*innen der einzelnen Unterrichtsfächer.
Je nachdem, welche Module Sie gebucht haben, sind zusätzliche Auflagen in der Sprachwissenschaft durchaus möglich. Die Studienordnung Zulassung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen(S. 34: 2.2.0 Zulassung ohne zusätzlich zu erbringende Studienleistungen bei spezialisierten Masterstudien- und Monomasterprogrammen) regelt die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen der einzelnen Unterrichtsfächer.
Nein. Das Modulangebot wurde spezifisch für die Modulgruppen des spezialisierten Master Literary Studies / Literaturwissenschaft definiert. Mit Ausnahme einiger Module aus den Studienprogrammen des Deutschen Seminars (Bereich Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Studienprogramm "Deutsche Literatur: Theorie, Analyse, Vermittlung" sowie Skandinavistik) ist allerdings der allergrösste Teil des literaturwissenschaftlichen Lehrangebots der UZH gemäss den Regeln der Studienordnung frei buchbar. Literaturwissenschaftliche Module beispielsweise aus dem Bereich der Anglistik, Romanistik, Slawistik oder AVL sind entsprechend im Monomasterprogramm Literaturwissenschaft problemlos buchbar, wobei die Anforderungen von den jeweiligen Anbietern definiert werden.
Grundsätzlich ja, Sie müssen allerdings beachten, dass die Absolvierung der beiden Pflichtmodule "Atelier" (vorzugsweise im ersten [Herbst-]Semester) und "Forschungskolloquium" (vorzugsweise im letzten [Frühlings-]Semester) sowie der mindestens einmalige Besuch der Ringvorlesung (Frühlingssemester) verpflichtend ist. Darüber hinaus gelten die in der Studienordnung formulierten Regeln. D.h. insbesondere, dass Module im Umfang von mind. 42 ECT-Credits aus den beiden Modulgruppen "Literatur, Künste, Medien" und "Literatur, Wissen, Kultur" absolviert werden müssen und mind. 50% der Studienleistungen benotet sind (darunter die Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS Credits).